Ziel der Ausbildung zum / zur Heilerziehungspfleger*in (HEP) ist die Sicherung und Förderung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderung. Hierzu werden heilerziehungspflegerische Konzepte und deren theoretische Grundlagen aus Pädagogik, Psychologie, Pflege, Medizin, Recht etc. erarbeitet.
Der Fachschul-Bildungsgang wird in der Praxisintegrierten Ausbildungsform (PIA) angeboten.
Der Fachschulunterricht findet in allen drei Ausbildungsjahren an zwei Tagen in der Woche sowie einem zusätzlichen dreitägigen Block pro Quartal statt. Parallel besteht ein Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsverhältnis in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 50% (19,5 Std. / Woche).
Voraussetzungen für eine HEP-Ausbildung:
Lernmittel werden nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz NRW zur Verfügung gestellt.
Ausbildungsvergütung nach TVAöD-Pflege
Zusätzliche Altersvorsorge – RZVK
Übersicht der Fachschulen:
Im Freiwilligen Sozialen Jahr bei der Lebenshilfe kannst du:
Du erhältst:
Rahmenbedingungen: