Ziel der Ausbildung zum / zur Heilerziehungspfleger*in (HEP) ist die Sicherung und Förderung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderung. Hierzu werden heilerziehungspflegerische Konzepte und deren theoretische Grundlagen aus Pädagogik, Psychologie, Pflege, Medizin, Recht etc. erarbeitet.
Der Fachschul-Bildungsgang wird in der Praxisintegrierten Ausbildungsform (PIA) angeboten.
Der Fachschulunterricht findet in allen drei Ausbildungsjahren an zwei Tagen in der Woche sowie einem zusätzlichen dreitägigen Block pro Quartal statt. Parallel besteht ein Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsverhältnis in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 50% (19,5 Std. / Woche).
- dreijährige praxisintegrierte Form
- Berufsabschluss: „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“/ „staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ (anerkannte Pflegefachkraft in der Eingliederungs- und Behindertenhilfe)
- bundesweite Fachhochschulreife (optional)
Voraussetzungen für eine HEP-Ausbildung:
- Voraussetzung ist immer der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife / Sekundarabschluss I)
und
- Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. Sozialassistenz, Kinderpflege, Heilerziehungspflegehilfe)
oder
- Abschluss der einschlägigen Fachhochschulreife (Fachabitur Sozial- und Gesundheitswesen) bzw. der Höheren Berufsfachschule für Sozialwesen mit Nachweis beruflicher Kenntnisse
oder
- Abschluss der nicht einschlägigen Fachhochschulreife (Fachabitur) bzw. Allgemeine Hochschulreife und Nachweis einer einschlägigen zusammenhängenden beruflichen Tätigkeit (z.B. Praktikum, Bundesfreiwilligendienst) von mindestens 6 Wochen in Vollzeit (240 Stunden) oder entsprechend länger in Teilzeit
oder
- Abschluss einer nicht einschlägigen Berufsausbildung mit Mittlerem Schulabschluss (Fachoberschulreife) und Nachweis einer einschlägigen zusammenhängenden beruflichen Tätigkeit (z.B. Praktikum, Bundesfreiwilligendienst) von mindestens 6 Wochen in Vollzeit (240 Stunden) oder entsprechend länger in Teilzeit
Lernmittel werden nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz NRW zur Verfügung gestellt.