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Ausbildung + FSJ

Wir suchen SuperKräfte!

Ausbildung Heilerziehungspflege (HEP)

Ziel der Ausbildung zum / zur Heilerziehungspfleger*in (HEP) ist die Sicherung und Förderung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderung. Hierzu werden heilerziehungspflegerische Konzepte und deren theoretische Grundlagen aus Pädagogik, Psychologie, Pflege, Medizin, Recht etc. erarbeitet.

Der Fachschul-Bildungsgang wird in der Praxisintegrierten Ausbildungsform (PIA) angeboten.

 

 

Der Fachschulunterricht findet in allen drei Ausbildungsjahren an zwei Tagen in der Woche sowie einem zusätzlichen dreitägigen Block pro Quartal statt. Parallel besteht ein Ausbildungs- bzw. Beschäftigungs­verhältnis in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 50% (19,5 Std. / Woche).

  • dreijährige praxisintegrierte Form
  • Berufsabschluss: „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“/ „staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“ (anerkannte Pflegefachkraft in der Eingliederungs- und Behindertenhilfe)
  • bundesweite Fachhochschulreife (optional)

Voraussetzungen für eine HEP-Ausbildung:

 

  1. Voraussetzung ist immer der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife / Sekundarabschluss I)
    und

    • Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. Sozialassistenz, Kinderpflege, Heilerziehungspflegehilfe)
      oder
    • Abschluss der einschlägigen Fachhochschulreife (Fachabitur Sozial- und Gesundheitswesen) bzw. der Höheren Berufsfachschule für Sozialwesen mit Nachweis beruflicher Kenntnisse
      oder
    • Abschluss der nicht einschlägigen Fachhochschulreife (Fachabitur) bzw. Allgemeine Hochschulreife und Nachweis einer einschlägigen zusammenhängenden beruflichen Tätigkeit (z.B. Praktikum, Bundesfreiwilligendienst) von mindestens 6 Wochen in Vollzeit (240 Stunden) oder entsprechend länger in Teilzeit
      oder
    • Abschluss einer nicht einschlägigen Berufsausbildung mit Mittlerem Schulabschluss (Fachoberschulreife) und Nachweis einer einschlägigen zusammenhängenden beruflichen Tätigkeit (z.B. Praktikum, Bundesfreiwilligendienst) von mindestens 6 Wochen in Vollzeit (240 Stunden) oder entsprechend länger in Teilzeit

 

Lernmittel werden nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz NRW zur Verfügung gestellt.

Ausbildungsvergütung nach TVAöD-Pflege

  1. Jahr: 1.340,69 € / Monat
  2. Jahr: 1.402,07 € / Monat
  3. Jahr: 1.503,38 € / Monat

Zusätzliche Altersvorsorge – RZVK

Jetzt in ein paar Klicks bewerben!

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Du bist fertig mit der Schule und möchtest neue Erfahrungen sammeln?

Du willst dich beruflich umorientieren und kannst dir vorstellen im sozialen Bereich zu arbeiten?

Du hast Lust, einfach etwas Gutes zu tun und dich für andere Menschen zu engagieren?

Dann bist du hier genau richtig!

Im Freiwilligen Sozialen Jahr bei der Lebenshilfe kannst du:

  • dich aktiv für das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung einsetzen
  • neue Erfahrungen sammeln
  • dich beruflich orientieren
  • dich mit Gleichgesinnten vernetzen

 

Du erhältst:

  • 604,- € Taschengeld je Monat
  • 313,- € Verpflegungskostenzuschuss je Monat
  • Einen FSJ-Ausweis für Vergünstigungen
  • Eine Abschluss-Bescheinigung und ein Arbeitszeugnis
  • Spannende Seminarwochen zu interessanten Themen
  • Möglichkeit der Anrechnung als Praxiszeiten für Studium und Ausbildung

 

Rahmenbedingungen:

  • Alter vom 16. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr
  • Dauer 12 Monate
  • Einsatz in der Regel in Vollzeit (39 Stunden/Woche)
  • 25 Bildungstage in 5 Bildungswochen mit Unterbringung in einem Bildungshaus, durchgeführt von der Lebenshilfe Bildung NRW
  • Kindergeld wird Eltern bei Anspruchsberechtigung ausgezahlt
  • Du arbeitest in Wohnstätten in Euskirchen, Weilerswist oder Kall